Objektsicherheitsprüfung

ÖNORM B1300
OBJEKTSICHERHEITSPRÜFUNG FÜR WOHNOBJEKTE 
(ÖNORM B1301 für Industrieanlagen)


Sie sind Eigentümer, Teil einer Eigentümergemeinschaft oder der Verwalter einer Liegenschaft?

Dann sind Sie gemäß ÖNORM B1300 für zyklische Überprüfungen ihrer Liegenschaft verantwortlich!

Eine Frage der Haftung

Die ÖNORM B1300 ist nicht verpflichtend, dennoch sollte sie als hilfreiches und wertvolles Instrument zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und somit zur Minimierung des Haftungsrisikos eingesetzt werden. 

Durch ein frühzeitiges Erkennen von Gefahrenpotentialen und Schäden kann nicht nur ein Schadensfall abgewendet werden, sondern kann auch ein wirtschaftliches Sanierungskonzept erarbeitet werden. 

Sollte es dennoch zu einem Schadensfall kommen muss der Eigentümer oder Verwalter nachweisen können, dass die lt. Norm geforderten regelmäßige Kontrollen durchgeführt wurden. Ist dies nicht möglich stellt dies eine Verletzung der gesetzlichen Pflichten dar. 

Leistungsübersicht:

• Bestimmung und Erfassung von im Objekt vorhandenen Elementen der  Objektsicherheit
• Sichtkontrollen, zerstörungsfreie Begutachtung sowie Dokumentation
  der Liegenschaft inkl. der sonstigen Einrichtungen der Gesamtanlage mit moderner Softwareunterstützung
• Erhebung von Schäden
• Hinweise auf Sanierungs- und Modernisierungsbedarf
• Ausarbeitung von wirtschaftlichen Sanierungskonzepten


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